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Impfung gegen Meningokokken B wird reguläre Leistung gesetz­licher Kranken­kassen

Meningokokken-Infektionen stellen vor allem für Säuglinge und Klein­kinder ein erhöhtes Gefähr­dungs­potenzial dar. Bereits seit 2006 empfiehlt die STIKO die Immunisierung gegen Meningo­kokken vom Serotyp C, die darauf­hin in den Leistungs­katalog gesetz­licher Kranken­kassen aufge­nommen wurde. Nun folgt, nach einer Ergänzung der Schutz­impfungs-Richt­linie, die Immunisierung gegen Meningokokken vom Serotyp B.

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