|
Der Papier-Sonderbeleg zur Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abgerechnet werden. Nach einer zweimonatigen Übergangszeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abgerechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektronische Datenlieferungen zur Abrechnung von Apotheken-Sonderleistungen“.
|