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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: digitale Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen

Der Papier-Sonderbeleg zur Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abgerechnet werden. Nach einer zweimonatigen Übergangszeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abgerechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arzneimittel­abrechnungs­vereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektronische Datenlieferungen zur Abrechnung von Apotheken-Sonderleistungen“.

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Unsere Frage lautete daher:

Kann Ihre Software die pharmazeutischen Dienstleistungen bereits digital abrechnen?

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