FRAGE AN DAS DAP-TEAM

Dronabinol nach Hilfstaxe?

Nachdem die Hilfs­taxe zu Jahres­beginn weg­ge­fallen ist, sind wir uns un­sicher bezüg­lich der korrekten Taxation und der Aus­legung von § 4 bzw. § 5 der AMPreisV. Aktuell berechnen wir für Privat­versicherte die Preise für un­ver­arbeitete Cannabis­blüten wie folgt: VK = EK + Festzuschlag + 19 % MwSt.

Für zer­kleinerte Cannabis­blüten ist eine Taxierung nach § 4 AMPreisV nicht möglich und wir müssen die Preise nach § 5 AMPreisV kalkulieren. Ist dies korrekt?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: contrastwerkstatt – stock.adobe.com