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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: digitale Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen
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Der Papier-Sonderbeleg zur Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abgerechnet werden. Nach einer zweimonatigen Übergangszeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abgerechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektronische Datenlieferungen zur Abrechnung von Apotheken-Sonderleistungen“.
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Uns interessiert heute, ob Sie schon bereit sind und Ihre Software die digitale Abrechnung bereits umsetzen kann.
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Kann Ihre Software die pharmazeutischen Dienstleistungen bereits digital abrechnen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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