Substitution eines Rotigotin-Pflasters kann den Therapieerfolg gefährdenMit Leganto® und Neupro® sind zwei transdermale Pflaster mit dem Wirkstoff Rotigotin erhältlich, die zur Behandlung des Morbus Parkinson sowie des idiopathischen mittelschweren bis schweren Restless-Legs-Syndroms (RLS) eingesetzt werden können. Sowohl Leganto® als auch Neupro® sind für viele Krankenkassen rabattiert, zu Neupro® sind zudem Importe erhältlich. Bei der Rezeptbelieferung stellt sich somit mitunter die Frage, welches Präparat im Rahmen einer wirtschaftlichen Arzneimittelabgabe abzugeben ist. Umsetzung von Rabattverträgen Wie das Rezept beliefert werden kann, ist vor allem von der jeweiligen Rabattvertragssituation abhängig. Beispiel: Die Apotheke erhält ein Rezept über Leganto® 4 mg/24 h 84 St. N3, ohne Aut-idem-Kreuz:
Ausgehend von dieser Verordnung ergeben sich folgende mögliche Szenarien:
Umstellungen vermeiden Bayer bietet mit LegaPlus® ein umfassendes Therapiebegleitprogramm an, das zum Ziel hat, die Patienten-Compliance zu unterstützen. Aus diesem Grund sollten Leganto®-Patienten in der Apotheke nicht ohne weitere Prüfung des Einzelfalls auf ein anderes Präparat umgestellt werden. Ist aufgrund von Rabattverträgen ein Austausch angezeigt, kann dieser bei Vorliegen Pharmazeutischer Bedenken unterbleiben.
» Hier finden Sie eine Anleitung zur Anwendung Pharmazeutischer Bedenken Applikationskarte zum Download Zur Unterstützung Ihres Beratungsgesprächs steht eine Applikationskarte zur Verfügung, mit der den Patienten die Anwendung von Leganto® Schritt für Schritt erläutert werden kann. » Zum Download der Applikationskarte
» Zur Fachinformation Leganto® 1 mg, 3 mg L.DE.MKT.SM.12.2015.4240 |