Wir zerbrechen uns den Kopf über die Belieferung eines Cannabisblütenrezeptes. Verordnet wurde für die DAK Folgendes:
Cannabis BL Pedanios 8/8 1000 mg SUB 10 g, PZN 17181218
1 x tgl. abends 100 mg verdampfen und inhalieren
Muss auf diese Verordnung nun zwingend der Vermerk „unverändert abgeben“?
krissikunterbunt – stock.adobe.com