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Im Zusammenhang mit dem E-Rezept gehen beim DAP-Team regelmäßig Fragen hinsichtlich der anzugebenden Charge im Abgabedatensatz ein. Dass diese bei E-Rezepten – im Gegensatz zu Muster-16-Rezepten – Pflichtbestandteil bei den durch die Apotheke anzugebenden Daten ist, wird in Anlage 1 der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung festgelegt.
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