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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Identitätsprüfung medizinisches Cannabis
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Um eine ordnungsgemäße Qualität der in der Apotheke hergestellten Rezepturen zu gewährleisten, müssen Ausgangsstoffe vor Verwendung gemäß §§ 6 und 11 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geprüft werden. Bei Vorliegen eines Prüfzertifikats reicht gemäß § 11 Abs. 2 ApBetrO die Durchführung der Identitätsprüfung in der Apotheke aus. Bei fehlendem Prüfzertifikat muss in der Apotheke auch auf Reinheit und Gehalt geprüft werden. Da es sich bei medizinischem Cannabis in Form von Blüten, Extrakten und Dronabinol um Ausgangsstoffe und Bulk-Arzneimittel handelt, müssen Apotheken diese vor Verwendung auf Identität prüfen.
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Daher lautet unsere Frage heute:
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Würden Sie sich mehr Unterstützung bei der Durchführung der Identitätsprüfung von medizinischem Cannabis wünschen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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