Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Identitätsprüfung medizinisches Cannabis

Um eine ordnungs­ge­mäße Qualität der in der Apotheke her­ge­stellten Rezepturen zu gewähr­leisten, müssen Ausgangs­stoffe vor Verwendung gemäß §§ 6 und 11 Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) geprüft werden. Bei Vorliegen eines Prüfzertifikats reicht gemäß § 11 Abs. 2 ApBetrO die Durch­führung der Identitäts­prüfung in der Apotheke aus. Bei fehlendem Prüf­zertifikat muss in der Apotheke auch auf Rein­heit und Gehalt geprüft werden. Da es sich bei medizinischem Cannabis in Form von Blüten, Extrakten und Dronabinol um Aus­gangs­stoffe und Bulk-Arznei­mittel handelt, müssen Apotheken diese vor Ver­wendung auf Identität prüfen.

Daher lautet unsere Frage heute:

Würden Sie sich mehr Unterstützung bei der Durchführung der Identitätsprüfung von medizinischem Cannabis wünschen?

Ja, wir wünschen uns mehr Unterstützung.
Nein, wir benötigen keine zusätzliche Unterstützung.
Wir stellen keine Rezepturen mit medizinischem Cannabis her.

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com