APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Tadalafil zulasten der GKV – ist eine Diagnose erforderlich?

Wir haben eine Verordnung über Tadalafil 5 mg 84 Stück (PZN: 12869097) erhalten. Es ist keine Diagnose auf dem Rezept angegeben. Dürfen wir dieses Präparat zulasten der Krankenkasse beliefern, obwohl es sich dabei um ein Lifestyle-Medikament handelt? Und falls ja, muss eine Diagnose nachgetragen werden und/oder ist gegebenenfalls eine Genehmigung von der Krankenkasse erforderlich?

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