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Das E-Rezept gehört nun schon in allen Apotheken zum Alltag, denn seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.
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Nur in Ausnahmefällen dürfen weiterhin Muster-16-Rezeptformulare ausgestellt werden, z. B.
bei einem Hausbesuch,
für Versicherte, die im Ausland leben,
bei Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger wie Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialhilfe,
bei technischen Problemen.
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momius – stock.adobe.com
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