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Laut Rahmenvertrag sollen Apotheken bei nicht eindeutig bestimmten Verordnungen ärztliche Rücksprache halten. Dies ist aber nicht immer möglich an einem Mittwoch- oder Freitagnachmittag oder im Notdienst. Welche Vorgaben im Akutfall bzw. im Notdienst gelten, ist auf folgender Arbeitshilfe zusammengefasst.
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