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Seit 01.01.2024 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel (gilt nicht für BtM- und T-Rezepte) als E-Rezept verordnet werden. Dies führt zu neuen Herausforderungen in Apotheken, aber auch „alte“ Probleme bleiben bestehen. Mal fehlt auf dem Rezept die Dosierung, ein anderes Mal ist ein zusätzlicher Kommentar nötig. Die Apotheke hat die Möglichkeit, über Schlüssel die Fehler im Abgabedatensatz zu korrigieren. Die folgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick darüber, welcher Schlüssel wann verwendet werden muss.
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