Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Anteil E-Rezepte

Das E-Rezept gehört nun schon in allen Apotheken zum Alltag, denn seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

Nur in Ausnahmefällen dürfen weiterhin Muster-16-Rezeptformulare ausgestellt werden, z. B.

  • bei einem Hausbesuch,

  • für Versicherte, die im Ausland leben,

  • bei Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger wie Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialhilfe,

  • bei technischen Problemen.

Unsere Frage lautet daher heute:

Wie hoch ist der prozentuale Anteil von E-Rezepten an allen E-Rezept-fähigen Verordnungen?

Unter 5 %
5–10 %
11–25 %
26–50 %
51–75 %
76–90 %
Über 90 %

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com