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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Anteil E-Rezepte
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Das E-Rezept gehört nun schon in allen Apotheken zum Alltag, denn seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.
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Nur in Ausnahmefällen dürfen weiterhin Muster-16-Rezeptformulare ausgestellt werden, z. B.
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bei einem Hausbesuch,
für Versicherte, die im Ausland leben,
bei Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger wie Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialhilfe,
bei technischen Problemen.
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Unsere Frage lautet daher heute:
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Wie hoch ist der prozentuale Anteil von E-Rezepten an allen E-Rezept-fähigen Verordnungen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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