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Normalerweise haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf die Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung. Der Gesetzgeber hat aber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eine Ausnahmeregelung eingeführt, nach der Versicherten mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden können.
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