APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir ein Rezept aufgrund von Lieferschwierigkeiten nach Ablauf der Frist beliefern?

Was machen wir denn, wenn ein Rezept wegen Nichtlieferbarkeit in der Gültigkeit schon abgelaufen ist?

Konkret handelt es sich um eine Verordnung über Victoza PZN 03277707, die bereits Ende September ausgestellt wurde und damit abgelaufen ist. Sie wurde uns fristgerecht vorgelegt, aber was machen wir, wenn schließlich die Ware kommt? Ist dann ein neues Rezept erforderlich?

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