DAP PATIENTENINFORMATION

Wunscharzneimittel

Möchte eine Patientin oder ein Patient anstatt des Rabatt­arznei­mittels das verordnete Arznei­mittel erhalten, besteht die Möglich­keit, durch Auf­zahlung die Wunsch­arznei zu erhalten. Die Mehr­kosten­regelung wird mit dieser Patienteninformation verdeutlicht.

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