Pharmazeutische Bedenken: „Zytostatika“

Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen.

Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen.

In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann.

Heute: Zytostatika

Krebspatienten müssen in der Regel über lange Zeiträume eine oft sehr belastende Therapie mit regelmäßiger Einnahme von (meist mehreren) Medikamenten einhalten. Zytostatika sind somit Arzneimittel, über deren Einnahme der Patient sehr ausführlich beraten werden muss. Die Sicherstellung der Compliance ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der nicht zuletzt die Beratungskompetenz des Apothekers gefragt ist.

Eine Substitution von Arzneimitteln kann in dieser Situation schnell zu zusätzlichen Unsicherheiten und damit zu einer Verschlechterung der Patienten-Compliance führen.