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Neben Arzneimitteln können auch Medizinprodukte zulasten der GKV verschrieben werden. Hier gelten weder der Rahmenvertrag noch die Packungsgrößenverordnung noch Rabattverträge. Jedoch müssen auch hier einige Regeln beachtet werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Medizinprodukten, bei denen jeweils andere Regeln zu beachten sind. Die folgende Arbeitshilfe unterstützt Sie bei der richtigen Abgabe von Medizinprodukten.
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