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Wir überlegen derzeit, was beim Einlesen eines E-Rezeptes von uns noch geprüft werden muss, z. B. die Angaben zum verordnenden Arzt (inkl. Telefonnummer, LANR …), Dosierung und so weiter. Gewisse Abweichungen in den Arztangaben werden ja anscheinend noch übergangsweise toleriert, aber wo steht, was überhaupt von uns geprüft werden muss?
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