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Mit medizinischem Cannabis zu verreisen ist genauso möglich wie mit anderen Betäubungsmitteln. Dabei ist zu beachten, dass nur die Menge mitgenommen werden darf, die den Bedarf für die Reisezeit abdeckt, und dass nur die Person, die das medizinische Cannabis verordnet bekommen hat, dieses mit sich führen darf. Ein Übertragen auf eine andere Person ist nicht möglich. Außerdem muss unterschieden werden, ob es sich um eine Reise in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens handelt oder nicht.
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