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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Darf die verordnete Wirkstoffmenge wegen Nichtverfügbarkeit überschritten werden?
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Wir haben eine Verordnung über Clindamycin 600 mg 12 St. ohne N-Bezeichnung erhalten. Diese sind zurzeit nicht lieferbar. Auf Lager wären Clindamycin AL 300 30 Stück.
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Dürfen wir diese ohne Änderung des Rezepts mit Sonderkennzeichen abgeben? Wir würden die verordnete Menge damit überschreiten, aber es läge noch im N2-Bereich (Clindamycin N1 10–14; N2 27–33; N3 57–60).
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Welche Regelung liegt der Abgabe zugrunde?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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