APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf die verordnete Wirk­stoff­menge wegen Nicht­ver­füg­bar­keit über­schritten werden?

Wir haben eine Verordnung über Clindamycin 600 mg 12 St. ohne N-Bezeichnung erhalten. Diese sind zurzeit nicht lieferbar. Auf Lager wären Clindamycin AL 300 30 Stück.

Dürfen wir diese ohne Änderung des Rezepts mit Sonder­kenn­zeichen abgeben? Wir würden die verordnete Menge damit über­schreiten, aber es läge noch im N2-Bereich (Clindamycin N1 10–14; N2 27–33; N3 57–60).

Welche Regelung liegt der Abgabe zugrunde?

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