Die Hilfstaxe ist für die Rezeptur in der Apotheke nicht mehr wegzudenken, doch jetzt hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) zum Ende dieses Jahres gekündigt. Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehrere Vorschläge zu Anpassungen der Abrechnung von Rezepturen ablehnten.
Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann sagte bereits im September dieses Jahres:
wildworx – stock.adobe.com
„Wir setzen damit ein Zeichen, dass wir die permanente Blockade der Krankenkassen bei zwingend erforderlichen Preisanhebungen nicht weiter hinnehmen. Wenn die Apotheken dringende und wichtige Rezepturen für Patientinnen und Patienten herstellen, dann müssen sie dafür auch angemessen bezahlt werden.“
Für die Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bedeutet das in Zukunft Mehraufwand, denn ab dem 1. Januar 2024 müsste dann nach §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet werden.
Streit um die Hilfstaxe gab es in der Vergangenheit immer wieder. Zuletzt im Herbst 2018, auch da hatte der DAV die Anlagen 1 und 2 gekündigt. Damals einigten sich die Vertragspartner aber doch noch rechtzeitig zum 1. Januar 2019 auf neue Preise.