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DAV kündigt Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe

Die Hilfs­taxe ist für die Rezeptur in der Apo­theke nicht mehr weg­zu­denken, doch jetzt hat der Deutsche Apotheker­verband (DAV) die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) zum Ende dieses Jahres gekündigt. Grund dafür ist, dass die gesetz­lichen Kranken­kassen mehrere Vorschläge zu An­passungen der Ab­rechnung von Rezepturen ab­lehnten.

Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann sagte bereits im September dieses Jahres:

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„Wir setzen damit ein Zeichen, dass wir die permanente Blockade der Kranken­kassen bei zwingend erforderlichen Preis­an­hebungen nicht weiter hin­nehmen. Wenn die Apotheken dringende und wichtige Rezepturen für Patientinnen und Patienten her­stellen, dann müssen sie dafür auch ange­messen bezahlt werden.“

Für die Apotheken­mitarbeiterinnen und -mitarbeiter bedeutet das in Zukunft Mehr­auf­wand, denn ab dem 1. Januar 2024 müsste dann nach §§ 4 und 5 der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung abge­rechnet werden.

Streit um die Hilfs­taxe gab es in der Vergangen­heit immer wieder. Zuletzt im Herbst 2018, auch da hatte der DAV die Anlagen 1 und 2 gekündigt. Damals einigten sich die Vertrags­partner aber doch noch rechtzeitig zum 1. Januar 2019 auf neue Preise.

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