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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Wer darf bei einem Hilfsmittelrezept die Diagnose ergänzen?
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Wir haben aus der Abrechnung Rezepte über Diabetikerbedarf und auch Verordnungen von Milchpumpen ohne Angabe einer Diagnose zurückerhalten.
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Können wir die Diagnose nach Rücksprache händisch selbst ergänzen oder sind Arztunterschrift und Praxisstempel erforderlich?
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vege – stock.adobe.com
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