APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wer darf bei einem Hilfs­mittel­rezept die Diagnose ergänzen?

Wir haben aus der Abrechnung Rezepte über Diabetiker­bedarf und auch Verordnungen von Milch­pumpen ohne Angabe einer Diagnose zurück­erhalten.

Können wir die Diagnose nach Rück­sprache händisch selbst ergänzen oder sind Arzt­unter­schrift und Praxis­stempel erforderlich?

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