Daridorexant in der GKV jetzt länger als 28 Tage verordnungsfähig
Wer nur kurzzeitig an Schlaflosigkeit leidet, findet oft auch in der Apotheke ohne Rezept Hilfe. Dauern die Schlafstörungen jedoch länger, sollten Ärzte aufgesucht werden. Allerdings waren diesen bei einer Verordnung von Schlafmitteln über 28 Tage hinaus bislang die Hände gebunden – zumindest was die Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung angeht. Das ändert sich nun mit dem neuartigen Schlafmittel Daridorexant.