APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Angaben muss die Apotheke auf das BtM-Rezept drucken?

Nach der BtMVV müssen Apotheken bei Abgabe Name und Anschrift auf das Rezept drucken.

Reicht dafür die Angabe von Name, Post­leit­zahl und Stadt oder müssen Straße und Haus­nummer eben­falls dabei sein?

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