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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Welche Angaben muss die Apotheke auf das BtM-Rezept drucken?
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Nach der BtMVV müssen Apotheken bei Abgabe Name und Anschrift auf das Rezept drucken.
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Reicht dafür die Angabe von Name, Postleitzahl und Stadt oder müssen Straße und Hausnummer ebenfalls dabei sein?
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Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
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