Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Arbeits­zeit­erfassung in der Apotheke

Im September 2022 hat das Bundes­arbeits­gericht klar­ge­stellt, dass Arbeit­geber die Arbeits­zeit ihrer Beschäftigten zu erfassen haben. Bereits im Jahr 2009 hatte der Europäische Gerichts­hof (EuGH) alle EU-Mitglied­staaten verpflichtet, ent­sprechende Regelungen zu erlassen. Auch Apotheken müssen die Arbeits­zeit ihres Teams erfassen.

Daher lautet unsere heutige Frage:

Wie wird die Arbeitszeiterfassung in Ihrer Apotheke durchgeführt?

Per Zettel
Per digitalem System
Noch manuell, aber wir planen, ein digitales System einzuführen.
Überhaupt nicht, wir haben keine Zeit für noch mehr Bürokratie.

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