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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Arbeitszeiterfassung in der Apotheke
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Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen haben. Bereits im Jahr 2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende Regelungen zu erlassen. Auch Apotheken müssen die Arbeitszeit ihres Teams erfassen.
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Daher lautet unsere heutige Frage:
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Wie wird die Arbeitszeiterfassung in Ihrer Apotheke durchgeführt?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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