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Seit dem 8. April 2023 sind in der BtMVV die bis dahin geltenden Höchstmengen bei der Verordnung von BtM entfallen – eine große Erleichterung für Apotheken und Arztpraxen, denn die Prüfung auf die Einhaltung dieser Höchstmengen war mit einem nicht zu unterschätzenden bürokratischen Mehraufwand verbunden.
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