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Zum 1. August 2023 sind weite Teile des ALBVVG in Kraft getreten, und damit ergaben sich auch für Apotheken zahlreiche Änderungen. Entscheidend sind dabei nicht nur die Sonderregeln bei Nichtverfügbarkeiten, sondern auch die neuen Retaxverbote. Auf diese wollen wir im folgenden Beitrag genauer eingehen.
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