Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel

Das BfArM hat die Dringlich­keits­liste der Kinder­arznei­mittel für den Winter 2023/2024 nun PZN-basiert veröffentlicht. Im Falle der Nicht­­verfüg­bar­keit eines Arznei­­mittels, das auf der „Dring­lich­­keits­­liste Kinder­­arznei­­mittel“ auf­ge­­führt ist, sollen die Apotheken das ver­ordnete Arznei­­mittel gegen ein wirk­­stoff­­gleiches, in der Apotheke her­ge­­stelltes Arznei­­mittel auch in einer anderen Darreichungs­­form oder gegen ein wirk­­stoff­­gleiches Fertig­­arznei­­mittel in einer anderen Darreichungs­­form ohne Arzt­­rück­­sprache aus­­tauschen dürfen. Die Vergütung für die Herstellung und Ab­gabe richtet sich nach den Vor­schriften der Arznei­­mittel­­preis­­ver­ordnung. Die Aus­tausch­­regeln sollen sowohl für GKV-Versicherte als auch für Privat­patienten gelten.

Unsere Frage lautet heute:

Fühlen Sie sich über die Dringlichkeitsliste und die damit verbundenen Austauschregeln gut informiert?

Ja, ich weiß genau, was ich wie austauschen und abrechnen darf.
Nein, ich fühle mich nicht gut informiert und wünsche mir Infos, z. B. durch eine Arbeitshilfe.

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