APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

BSNR handschriftlich ergänzen

Uns liegt eine Verordnung vor, bei der die Nummer in der Codier­zeile unten rechts nicht mit der Betriebs­stätten-Nr. im Patienten­feld über­ein­stimmt. Die Praxis hatte dies offen­sichtlich schon bemerkt und die Betriebs­stätten-Nr. hand­schriftlich durch­ge­strichen und durch die Nummer in der Codier­zeile unten rechts hand­schriftlich ergänzt, aller­dings ohne die Änderungen gegen­zu­zeichnen.

Können wir das Rezept so abrechnen?

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