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Was den Arzneimittelsektor angeht, wurden Apotheken mit dem ALBVVG zumindest einige Erleichterungen und erweiterte Befugnisse im SGB V eingeräumt. Doch leider sind nicht nur Arzneimittel, sondern auch Präparate anderer Produktklassen von Nichtverfügbarkeiten betroffen. Und auch hier wird offenbar retaxiert, wie der folgende Fall zeigt.
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