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Der Gesetzgeber legt für Arzneimittelwirkstoffe sogenannte Festbeträge fest. Bis zur Höhe des Festbetrages erstatten die Krankenkassen die Arzneimittel der Patientinnen und Patienten. Übersteigt der Preis des Arzneimittels diese Grenze, muss der Differenzbetrag zusätzlich zur Zuzahlung entrichtet werden. Die vorliegende Patienteninformation des DeutschenApothekenPortals hilft Ihren Patientinnen und Patienten, den Hintergrund der Mehrkosten zu verstehen.
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