DAP ARBEITSHILFE

Patienteninformation Mehrkosten

Der Gesetz­geber legt für Arznei­mittel­wirk­stoffe soge­nannte Fest­beträge fest. Bis zur Höhe des Fest­betrages erstatten die Kranken­kassen die Arznei­mittel der Patientinnen und Patienten. Übersteigt der Preis des Arznei­mittels diese Grenze, muss der Differenz­betrag zusätzlich zur Zuzahlung entrichtet werden. Die vorliegende Patienten­information des DeutschenApothekenPortals hilft Ihren Patientinnen und Patienten, den Hinter­grund der Mehr­kosten zu verstehen.

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