DAP ARBEITSHILFE

Hämophilie

Bis zum September 2020 hatten Apotheken mit der Belieferung von speziellen Medikamenten zur Behandlung von Hämophilie nichts zu tun, da diese von den pharma­zeutischen Unter­nehmen direkt an die Hämo­philie­zentren verschickt wurden. Nun werden die Arznei­mittel jedoch wie alle Arznei­mittel nur noch von Apotheken abge­geben. Dabei müssen Apotheken jedoch einige Dinge beachten: Neben der normalen TFG-Doku­mentation muss z. B. zusätzlich noch eine Meldung an den verschreibenden Arzt gemacht werden. Die folgende Arbeits­hilfe gibt Ihnen Hilfe­stellung bei den Abgabe­vor­gaben sowie der Doku­mentation.

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