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OTC-Arzneimittel sind für Personen über 12 Jahre nur dann erstattungsfähig, wenn sie in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einem Änderungsbeschluss den Anwendungsbereich für Vitamin D und Calcium erweitert. Dieser wird nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
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