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Der Austausch bei biologischen Arzneimitteln ist nicht immer einfach. In die Entscheidung fließen zahlreiche Faktoren mit ein: Listung des Biologikums in Anlage 1 des Rahmenvertrags, der Original- Import-Vergleich unter Berücksichtigung des Preisankers und das Vorhandensein von Rabattverträgen. Dieser Artikel gibt darüber Aufschluss, wann ein Austausch erlaubt ist und wann nicht.
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