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Impfungen bieten einen wichtigen und effektiven Schutz vor vielen viralen und bakteriellen Erkrankungen. Für Krebspatienten, deren Immunsystem meist durch die Behandlungen geschwächt ist, ist ein vollständiger Impfschutz besonders wichtig. Oft gibt es jedoch Unsicherheiten und Bedenken, ob man sich auch mit einer Krebserkrankung impfen lassen kann. Dies ist meist ohne Bedenken möglich. In einer Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft wird den betroffenen Patienten geraten, dass sie auf Folgendes achten sollen:1
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- Vor Beginn einer Krebsbehandlung sollte der Arzt den Impfschutz des Patienten überprüfen und fehlende Impfungen sollten nachgeholt werden, wenn bedenkenlos möglich.
- Krebspatienten ohne schwerwiegende Immunschwäche dürfen wie gesunde Menschen geimpft werden.
- Lebendimpfstoffe sollten nicht kurz vor, während oder kurz nach einer Krebsbehandlung verimpft werden. Totimpfstoffe können verimpft werden, aber die Wirksamkeit dieser kann eingeschränkt sein.
- Nach einer Krebsbehandlung sollten fehlende oder unvollständige Grundimmunisierungen nachgeholt werden. Ansonsten raten Experten zu einmaligen Wiederholungsimpfungen. Angehörige und Freunde von Krebspatienten sollten bei sich selbst auf einen ausreichenden Impfschutz achten, so können sie mit dazu beitragen, Krebskranke vor Ansteckung zu schützen.
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