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AKTUELLES

Grippe­impfung in der Apotheke – Ergänzungs­verein­barung

Die BARMER, DAK, TK, KKH, Mobil Kranken­kasse, BIG direkt gesund sowie die IKK Südwest haben mit dem DAV eine Ergänzungs­verein­barung zur Grippe­schutzimpfung in der Apotheke abge­schlossen. Bei diesen Kranken­kassen können sich alle Versicherten ab 18 Jahren kosten­los gegen Grippe in der Apotheke impfen lassen. Bei allen anderen Kranken­kassen müssen die Versicherten entweder über 60 Jahre alt sein oder es muss eine Indikation nach Schutz­impfungs-Richt­linie vor­liegen.

Bei der Abrechnung der Impfung ist zu beachten, dass für die Durch­führung der Impfung zwei unterschiedliche SOK verwendet werden müssen:

  • SOK 17716926 für die Durch­führung der Impfung und Doku­mentation innerhalb der Schutz­impfungs-Richtlinie (über 60 Jahre oder mit Indikation)
  • SOK 17717363 für die Durch­führung der Impfung und Dokumentation außer­halb der Schutz­impfungs-Richt­linie

Mehr Informationen zur Abrechnung von Grippe­impfungen in der Apotheke finden Sie auf unserer neuen Arbeits­hilfe:

Zur Arbeitshilfe

Bildquelle: Sebastian Duda – stock.adobe.com