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KOMMENTAR ZUR AUSLEGUNG DES ALBVVG

Die neuen Retaxregeln – Risikomanagement ist gefragt

Das ALBVVG ist schon ein paar Tage alt. Während Stake­holder-über­greifend Einig­keit besteht, dass es sich bei dem Gesetz um einen Versuch der Mangel­ver­waltung und nicht der Behebung der Ursachen der Liefer­eng­pässe handelt, so divergieren die Meinungen zu den neuen Retax­regelungen. Insbesondere bestehen Deutscher Apotheker­verband (DAV) und GKV-Spitzen­verband (GKV-SV) auf diametral ent­gegen­gerichtete Aus­legungen in Bezug auf die Frage, ab wann von der Abgabe­rang­folge gemäß Rahmen­vertrag (RV) abge­wichen werden darf; eine über­aus praxis­relevante Frage, da die Antwort hierauf den täglichen Auf­wand des Liefer­eng­pass­managements bestimmt, eine (kleine) Zusatz­ver­gütung aus­löst und über Aus­zahlung oder Ein­behalt des Apotheken­honorars entscheidet. Aber auch weitere Streit­punkte haben sich ergeben. Auf eine Antwort des Bundes­ministeriums für Gesund­heit, die dessen Rechts­auffassung in der Sache darlegt, wartet der DAV derzeit.

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