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Das ALBVVG ist schon ein paar Tage alt. Während Stakeholder-übergreifend Einigkeit besteht, dass es sich bei dem Gesetz um einen Versuch der Mangelverwaltung und nicht der Behebung der Ursachen der Lieferengpässe handelt, so divergieren die Meinungen zu den neuen Retaxregelungen. Insbesondere bestehen Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf diametral entgegengerichtete Auslegungen in Bezug auf die Frage, ab wann von der Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag (RV) abgewichen werden darf; eine überaus praxisrelevante Frage, da die Antwort hierauf den täglichen Aufwand des Lieferengpassmanagements bestimmt, eine (kleine) Zusatzvergütung auslöst und über Auszahlung oder Einbehalt des Apothekenhonorars entscheidet. Aber auch weitere Streitpunkte haben sich ergeben. Auf eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit, die dessen Rechtsauffassung in der Sache darlegt, wartet der DAV derzeit.
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