APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Entlassrezept über N2-Packung – dürfen wir diese abgeben?

Uns liegt ein Entlass­rezept über „3 x Duodopa Gel PZN 01865185“ vor.

Krankenkasse ist die IKK Südwest (IK 109303301).

Uns ist bewusst, dass wir, wenn überhaupt, nur eine Packung abgeben dürfen. Aber dürfen wir überhaupt solch eine Packung abgeben? Die verordnete Packungs­größe entspricht einer N2-Packung.

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