Entlassrezept über N2-Packung – dürfen wir diese abgeben?
Uns liegt ein Entlassrezept über „3 x Duodopa Gel PZN 01865185“ vor.
Krankenkasse ist die IKK Südwest (IK 109303301).
Uns ist bewusst, dass wir, wenn überhaupt, nur eine Packung abgeben dürfen. Aber dürfen wir überhaupt solch eine Packung abgeben? Die verordnete Packungsgröße entspricht einer N2-Packung.