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KW 29 Freitag, 20. Juli 2018
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UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Patienten-Apps: Viele Apothekenmitarbeiter denken nicht an die Empfehlung
Der Markt für Apps im Gesundheitsbereich ist groß und je nach Inhalt, Qualität und Bedienbarkeit können sie für Patienten eine wertvolle Hilfestellung darstellen – zum Beispiel, wenn sie an die Medikamenteneinnahme erinnern oder relevante Zusatzinformationen liefern. In der Apotheke bekommen Kunden solche Apps aber eher selten empfohlen, wie eine Kurzumfrage des DeutschenApothekenPortals ergab. Viele Apothekenmitarbeiter (ca. 37 %) denken im Verkaufsprozess einfach nicht daran. Etwa 30 Prozent der Befragten würden Patienten-Apps zwar empfehlen, kennen sich aber nicht genügend aus. Nur ca. 13 Prozent empfehlen gerne Patienten-Apps, wenn diese passend und hilfreich sind.
Abb.: DAP Kurzumfrage, Teilnehmer: 1522 registrierte Apothekenmitarbeiter, Laufzeit: 02.07.-08.07.2018
» Zum Umfragen-Archiv
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Letzte Chance: Noch bis zum 25.07.2018 teilnehmen und 100 DAPs-Punkte sichern!
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MARPHA/NORGINE GMBH INFORMIERT
Isomol®: „AV-Meldung“ zum 1. Juli 2018
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Verkehrsfähigkeit und Rezeptbelieferung weiterhin möglich
Seit dem 1. Juli ist das Medizinprodukt Isomol® in der Lauer-Taxe mit „AV“ bzw. „außer Vertrieb“ gekennzeichnet. Betroffen sind alle Isomol®-Packungsgrößen. Die Verkehrsfähigkeit ist durch die Meldung nicht beeinträchtigt – Restbestände von Isomol® dürfen daher weiter abgegeben werden. Auch die Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist durch die „AV-Meldung“ nicht beeinträchtigt.
» Weitere Informationen zum Ausdrucken
» Gebrauchsanweisung Isomol®
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Abb.: Isomol® Packung, Quelle: Marpha/Norgine GmbH
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA
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STADAPHARM INFORMIERT
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Thema: Cross-Selling „Mundtrockenheit“
Die Ursachen einer Mundtrockenheit können vielfältig sein – neben bestimmten (Autoimmun-)Erkrankungen können insbesondere eine Strahlen- und/oder Chemotherapie sowie die Einnahme bestimmter Wirkstoffe zu einem trockenen Mund führen. In allen Fällen ist die Empfehlung eines Speichelersatzpräparates wie z. B. Glandosane® Mundspray zusätzlich zu einer ursächlichen Therapie sinnvoll.
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DAP RABATTVERTRAGSMONITOR
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wann muss anstelle von Einzelpackungen eine Doppelpackung gegeben werden?
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Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung:
Zulasten der AOK Plus (IK 107299005) verordnet sind eine Packung Floxal ATR und eine Packung Floxal AUS, jeweils als Original. Früher hätte man hier aus wirtschaftlichen Gründen eine Kombipackung Floxal gegeben. Jetzt gibt es sowohl für die Salbe als auch für die Tropfen generische Rabattarzneimittel, allerdings nicht für die Kombipackung.
Was ist abzugeben, die Kombipackung oder die einzelnen Rabattarzneimittel?
» Zur Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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NEWS DER WOCHE
Pressemitteilung
Aktuelle Pilotstudie verweist auf Potenzial der Cannabispflanze in der Suchtmedizin
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Seit Cannabis und Cannabisextrakte in Deutschland nach den Vorgaben des SGB V, BtMG sowie BtMVV zulasten einer GKV verordnet werden kann, richtet sich der Blick vermehrt auf mögliche Indikationen für eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabisextrakten.
Eine aktuelle Pilotstudie, die wichtige Erkenntnisse über den Cannabiskonsum von ambulant opioidsubstituierten Patienten liefert, wurde nun von Wissenschaftlern der Ludwig-Maximilians-Universität München vorgestellt. Aus der Studie geht hervor, dass Patienten mithilfe von Cannabis das Verlangen nach gefährlichen Suchtmitteln wie Alkohol, Benzodiazepine oder Opioide reduzieren können.
» Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung
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rgbspace – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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