KW 03
Freitag, 19. Januar 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist mit einer Notfallverschreibung eines BtMs umzugehen?

Wir haben im Notdienst ein „normales“ Kassenrezept über ein BtM erhalten, auf dem der Arzt zusätzlich „Notfallverschreibung“ angegeben hatte. Nach einem Telefonat mit dem Arzt haben wir das verschriebene Präparat abgegeben – jetzt fragen wir uns, wie die weitere Vorgehensweise dazu ist.

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Noch bis zum 18. Februar 2018 teilnehmen!

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Zertifizierte Fortbildungsreihe für PTA – jetzt Preisvorteil sichern!

Der mit elf Punkten zertifizierte Online-Lehrgang (erstellt in Kooperation mit DAP und PTAheute) qualifiziert pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten in sieben Modulen zur selbstständigen und sicheren Rezeptabrechnung. Folgende Themen werden innerhalb der Fortbildungsreihe behandelt:

Modul 1: Das GKV-System (2 Fortbildungspunkte)
Modul 2: Rabattverträge (2 Fortbildungspunkte)
Modul 3: Original versus Import (1 Fortbildungspunkt)
Modul 4: Stückelung/Mehrfachverordnungen (1 Fortbildungspunkt)
Modul 5: OTC-Arzneimittel zulasten der GKV (1 Fortbildungspunkt)
Modul 6: Rezepturverordnungen (2 Fortbildungspunkte)
Modul 7: Prüfpflichten, Rezeptabrechnung und Tipps zur Einspruchserhebung bei Retaxation (2 Fortbildungspunkte)

Wer alle Fortbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Urkunde mit der Bezeichnung „Retax-PTA“. Zusätzlich findet im Anschluss an die Akkreditierungszeit ein Live-Webinar statt (voraussichtlich im September 2018, Teilnehmer werden rechtzeitig informiert), bei dem offene Fragen von den Expertinnen des DeutschenApothekenPortals beantwortet werden.

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*Das Angebot gilt nur für Neuanmeldungen. Rückwirkend können keine Nachlässe gewährt werden. Die Durchführung der Schulung über die ZENTIVA-Plattform wird durch die Platzierung von ZENTIVA-Werbebannern unterstützt.

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Noch bis zum 31. Januar 2018 teilnehmen!

AKTUELLE NACHRICHTEN

Niedrigster Stand der Organspenden seit 20 Jahren

Frankfurtam Main (ots) - Im vergangenen Jahr hat sich die Organspende erneut rückläufig entwickelt. Bundesweit gab es 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent auf 2594 Organe gesunken.

Im Jahr 2016 waren es noch insgesamt 2867 Organe, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gemeldet und schwer kranken Patienten transplantiert werden konnten. Durch den grenzüberschreitenden Organaustausch liegt die Zahl der transplantierten Organe in Deutschland jährlich etwas über der Summe der entnommenen Organe. Insgesamt 2764 Spenderorgane wurden im vergangenen Jahr erfolgreich verpflanzt und haben Patienten das Leben gerettet oder zu einer besseren Lebensqualität verholfen. Im Vergleichszeitraum 2016 konnten bundesweit noch 3049 Organe transplantiert werden.

Die bundesdurchschnittliche Spenderrate lag im Jahr 2017 bei 9,7 Spendern pro eine Million Einwohner. Dabei war die Entwicklung innerhalb der sieben DSO-Regionen sehr uneinheitlich. Die beiden Regionen Bayern und Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) verzeichneten entgegen dem Bundestrend eine Zunahme an Organspenden gegenüber dem Vorjahr von 18 bzw. 12 Prozent.

Die DSO sieht die bundesweite Entwicklung schon lange mit Sorge und hat gemeinsam mit den Entnahmekrankenhäusern umfangreiche Analysen zu den möglichen Ursachen durchgeführt.

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DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Cannabis-Verordnungen: Die Mehrheit hatte noch kein Rezept

Das Thema Cannabis ist von großem Interesse für die Apotheke, insbesondere auch im Hinblick auf die geforderten Formalien und die Rezeptabrechnung. DAP hat im Rahmen einer Umfrage unter knapp 1.500 Teilnehmern gefragt, ob in der Apothekenpraxis Cannabis-Verordnungen mit fehlerhaften oder unvollständigen Angaben versehen sind. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Teilnehmer (56 %) hat bisher noch keine Verordnung erhalten; insgesamt 30 Prozent (24 % + 6 %) gaben an, dass die Angaben auf den erhaltenen Cannabis-Verordnungen hin und wieder oder fast immer fehlerhaft oder unvollständig sind. 14 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass die Rezepte immer vollständig ausgestellt sind.

Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP


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