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KW 28
Freitag, 14. Juli 2023

KLICK DER WOCHE

Übergewicht und die Anti-Diabetes-Spritze als „Schlankmacher“

Neues White Paper von IQVIA

Anti-Diabetes-Medikamente machen in letzter Zeit Schlag­zeilen als „Schlank­macher“ für Crash-Diäten. Über den Hype hinaus sind diese Medika­mente jedoch für Adipositas-Patienten sehr hilfreich: Wenn alte Wirk­stoffe neu ent­deckt werden, kommt Bewegung in den Markt. Beispiele für diese Anti-Diabetes-Wirk­stoffe sind Semaglutid und Dulaglutid. Die Anzahl verkaufter Packungen mit einem dieser Wirk­stoffe, die als rezept­pflichtige Arznei bei Diabetes Typ 2 verordnet werden, steigt kontinuierlich.

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DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel im Mehrfachvertrieb“

Wird ein patentgeschützter Wirkstoff durch mehrere Hersteller / pharmazeutische Unternehmer unter verschiedenen Handelsnamen gleichzeitig vertrieben und stehen die Arzneimittel nicht im Verhältnis Original/Import zueinander, spricht man von einem Mehrfachvertrieb. Diese Arzneimittel werden auch Parallelarzneimittel genannt. Für diese gelten besondere Regeln bei der Abgabe nach § 2 Abs. 2 und § 13 Rahmenvertrag. Welche Regelungen bei diesen Abgaben zu beachten sind, ist auf der folgenden Arbeitshilfe dargestellt.

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Apotheken-Favoritenstudie 2023

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­gutschein gewinnen!

Die Apotheken-Favoriten­studie, eine Experten­befragung zu den beliebtesten Apotheken­partnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durch­ge­führt.

Um teil­nehmen zu können, müssen Sie entweder Inhaber oder Leiter einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.


Bildquelle: Hubertus Hotel in Lech am Arlberg

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Haupt­gewinn einen Wellness­gutschein in Höhe von 350 Euro für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über Mein DAP oder DAP Premium ange­meldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gut­ge­schrieben.

» Zur Teilnahme an der Apotheken-Favoritenstudie

DAP ARBEITSHILFE

Wunscharzneimittel

Verlangen Patienten auf eigenen Wunsch keinen Aus­­tausch ihres verordneten Arznei­mittels auf einen Rabatt­artikel oder einen wirtschaftlichen Artikel nach Abgabe­­rang­­folge gemäß Rahmen­vertrag, so kann die Apotheke diesem Patienten­wunsch entsprechen (nach § 129 Abs. 1 Satz 6 SGB V und § 15 Rahmen­vertrag). Wie die Apotheke vorgehen muss, um das Wunsch­­arznei­mittel abzu­rechnen, stellt die folgende Arbeits­hilfe dar.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Original oder rabattierter Import – was dürfen wir abgeben?

Uns liegt eine Verordnung über Prograf 5 mg 100 St. N3 (PZN: 04228786) mit Aut-idem-Kreuz zulasten der IKK classic vor. Zusätzlich findet sich der Zusatz „kein Aus­tausch aus medizinischen Gründen“ auf dem Rezept.

Dürfen wir das verordnete Original abgeben oder müssen wir einen rabat­tierten Import abgeben?

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