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KW 50
Freitag, 16. Dezember 2022

KLICK DER WOCHE

Pharmazeutische Dienstleistungen

Sind die neuen Services ein Wumms?

Im Juni 2022 sind die pharma­zeutischen Dienst­leistungen gestartet und die Kranken­kassen über­nehmen die Kosten. Welche Leistungen sind Tops und welche Angebote Flops? M&P Menkens und Partner, die Service­gesellschaft der ARZ Darm­stadt Gruppe, hat acht Sonder-PZN zu den fünf abrechnungs­fähigen pharma­zeutischen Dienst­leistungen unter die Lupe genommen. Frank Weißenfeldt von der ARZ Darmstadt Gruppe gibt einen Überblick.

» Hier geht es zum Artikel aus DAP Dialog 72 (PDF)

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DAP ARBEITSHILFE

Mehrkosten

Mehrkosten werden fällig, wenn ein Arznei­mittel-VK oberhalb des Fest­betrags liegt. Fest­beträge sind Höchst­beträge für die Erstattung von Arznei­mittel­preisen durch die gesetz­lichen Kranken­kassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arznei­mittels über dem Fest­betrag, so muss in der Regel der Versicherte diesen Differenz­betrag – die Mehr­kosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung ent­richten. Eine Abrechnung von Mehr­kosten zulasten der GKV ist nur in Ausnahme­fällen möglich. Die wichtigsten Informationen dazu liefert diese Arbeitshilfe.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe


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Mehr­sprachige Patienten­information zu myCIRQ®, der Mini­pille und der Mikro­pille von Hormosan

Rundum gut informiert mit den mehr­sprachigen Patienten­informationen von Hormosan – sie enthalten alle wichtigen Informationen rund um das vaginale Wirk­stoff­freisetzungs­system myCIRQ®, die Mini­pille und die Mikro­pille. Jetzt auch in Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch von Ihrem Women’s-Health-Spezialisten Hormosan Pharma.

Patienten­informationen

» myCIRQ®

» Anti-Baby-Pille/Minipille

» Anti-Baby-Pille/Mikropille

© Hormosan Pharma

DAP PATIENTENINFORMATION

Lieferengpässe

Apotheken haben tag­täglich mit Liefer­eng­pässen und ihren Folgen zu kämpfen. Gefühlt steigt der Auf­wand mit jedem Jahr. Abgesehen davon, Ärzte zu informieren und sich um alternative Abgabe­möglich­keiten zu bemühen, müssen Apotheken auch immer die betrof­fenen Patienten auf­klären. Um diesen die Hinter­gründe zu erläutern, haben wir einige Informationen zusammen­ge­stellt. Diese Patienten­information kann herunter­geladen, ausge­druckt und an die Patienten weiter­ge­geben werden.

» Hier geht’s zur Patienteninformation Lieferengpässe


APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie gehen wir mit drei identischen BtM-Rezepten für eine Urlaubsbevorratung um?

Anlässlich einer Urlaubs­reise hat ein Arzt einem Patienten die benötigten BtM für 3 Wochen verteilt auf 3 Rezepte verordnet. Alle Verordnungen sind identisch (gleiches Ausstellungs­datum, identisches Arznei­mittel).

Dürfen wir dennoch alle Rezepte mit demselben Abgabe­datum beliefern? Oder sollte ein entsprechender Vermerk aufge­bracht werden?

» Lesen Sie hier die Antwort


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