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KW 33
Freitag, 19. August 2022

KLICK DER WOCHE

E-Rezept: Krankenkassen übernehmen Kosten auch bei technischen Fehlern

Das elektronische Rezept kann wie geplant am 1. September 2022 in allen deutschen Apotheken einge­führt werden, nachdem die ange­strebten Qualitäts­kriterien in der Test­phase erfüllt wurden. Zusätzlich garantieren die Kranken­kassen, die Kosten für Arznei­mittel auch dann zu tragen, wenn ein eigentlich retax­würdiger Fehler vorliegt – sofern er technisch bedingt ist. Die Maß­nahme soll dafür sorgen, dass das E-Rezept u. a. bei den Apotheken an Akzeptanz gewinnt.

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Foster® NEXThaler® mit QR-Code zur Inhalations­schulung

Auf Verpackung und Beipack­zettel des Foster® NEXThaler® 100/6 µg und 200/6 µg sind ab sofort QR-Codes, die Ihre Kundinnen und Kunden zu einem Video führen, das die Inhalation mit dem NEXThaler® einfach erklärt – neben dem 3-fach-Feedback des NEXThaler® eine weitere Maßnahme für die korrekte Inhalation.

» Zum Video

» Pflichttext

© CHIESI GmbH

NEUE DAP ARBEITSHILFE

Arbeitshilfe Pharmazeutische Dienstleistungen

Pharma­zeutische Dienst­leistungen gehen über die Beratung gemäß § 20 der Apotheken­betriebs­ordnung hinaus und haben das Ziel, die Sicherheit und Wirk­sam­keit einer Arzneimittel­therapie zu verbessern. Wie Sie die fünf neuen pharma­zeutischen Dienst­leistungen ab­rechnen, zeigt die folgende DAP Arbeitshilfe.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

DAP DIALOG

Neue DAP Beratungskarte

Die DAP Beratungs­karten fassen zu vielen verschie­denen Präparaten die wichtigsten Informa­tionen zur Beratung zusam­men, z. B. Informationen zu Wirk­stoff, Anwendungs­art und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschie­denen Beratungs­karten und machen Sie sich fit für das Gespräch mit Ihren Kunden!

Neu erschienen im DAP Dialog 70:

» Infokarte „Unterschiede zwischen Adrenalin-Autoinjektoren“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Isotretinoin plus Kontrazeptivum – ist eine Verordnung für mehr als 30 Tage erlaubt?

Wir haben ein Rezept über „Isogalen 10 mg 60 St.“ erhalten. Die Patientin wurde 1984 geboren und reicht gleich­zeitig ein Rezept über die Pille ein.

Wir sind der Meinung, dass hier nur die Menge für 30 Tage (also die 30-St.-Packung) abge­geben werden dürfte. Wie könnte ein Vermerk des Arztes lauten, der die Abgabe der größeren Packungen gegen­über der Kranken­kasse retaxsicher macht?

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Trueffelpix – stock.adobe.com

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