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KW 11 Mittwoch, 16. März 2022
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Uns liegt ein BtM-Rezept vor, auf dem sowohl Cannabisblüten als auch Fentanylpflaster verordnet wurden. Laut der Abrechnungsstelle kann nicht beides auf einem Rezept abgerechnet werden. Die Arztpraxis möchte das nicht auf getrennten Rezepten verordnen. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erlaubt ausdrücklich die Verordnung von zwei BtM.
Können Sie uns helfen und sagen, warum die Verordnung auf einem Rezept nicht möglich ist?
» Lesen Sie hier die Antwort
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krissikunterbunt – stock-adobe.com
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Was tun, wenn Bedrocan-Cannabisblüten nicht verfügbar sind?
Die Nachfrage nach medizinischem Cannabis wächst stetig. In jüngster Vergangenheit kam es
leider immer wieder zu Lieferengpässen bei Bedrocan, einer der wohl bekanntesten Marken
unter den Medizinalcannabisblüten. Der Hersteller ist Marktteilnehmer der ersten Stunde und hat
einen entsprechenden Bekanntheitsgrad in den medizinischen Fachkreisen. Doch leider
bedeutet dies eben nicht, dass die Lieferfähigkeit von Bedrocan-Produkten immer
gewährleistet ist, was auf Apothekenseite oftmals zu zeitraubender Suche nach einem
geeigneten Lieferanten führt. Eine weitere Hürde für Apotheken sind die vergleichsweise
hohen Schwankungsbreiten des THC- und CBD-Gehalts bei Bedrocan, die man den
Analysezertifikaten entnehmen kann.
Eine konstante Qualität mit geringen Schwankungsbreiten, die konsequente Lieferfähigkeit und eine reibungslose Bestellung über den pharmazeutischen Großhandel sind Faktoren, die bei Vayamed großgeschrieben werden. Dazu sind Alternativen zu den Bedrocan-Blüten im Angebot, die von Verschreibenden sowie Patientinnen und Patienten durchaus in Betracht gezogen werden sollten:
22/1 Vayamed Cannabis Flos – der naheliegendste Ersatz, wenn Bedrocan nicht
verfügbar ist. Die bestrahlten Sativa-Blüten der Sorte Ghost Train Haze haben einen
THC-Gehalt von 22 %.
Auch die Verordnungen von Cannabisblüten mit einem ausgewogenen THC/CBD-Verhältnis
können mit Vayamed-Produkten bedient werden:
8/8 Vayamed Cannabis Flos erinnert vielleicht einige an Bediol. Die
Hybrid-Blüten des Kultivars Equiposa haben einen THC- und CBD-Gehalt von 8 %.
Vayamed-Produkte können bei kleineren Bestellmengen direkt über die Apothekenhotline
(030 6794 7944) oder über den Großhandel bezogen werden. Für größere Abnahmemengen
bietet Vayamed seinen Apothekenpartnerinnen und -partnern attraktive Staffelpreise an.
Das breite Vayamed-Produktportfolio ist maßgeschneidert auf das Patientenwohl. Sollten Sie
Fragen zu einzelnen Produkten haben oder eine Beratung zu praxisrelevanten Themen
wünschen, ist Vayamed für Sie da.
» Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich überzeugen!
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RETAX
Cannabis taxieren – so geht’s richtig!
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Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinolzubereitungen dürfen seit 2017 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Doch auch fünf Jahre nach der Einführung des sogenannten „Cannabis-Gesetzes“ bleibt die Taxierung der Rezepturen noch ein Mysterium. Doch kein Grund zu verzweifeln – DAP hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
» Lesen Sie hier weiter
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Robert Kneschke – stock.adobe.com
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Qualitätsunterschiede bei Cannabisblüten und Patientensicherheit – warum Bestrahlung unerlässlich sein sollte
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Unter den Cannabispatienten wird ein Thema besonders häufig kontrovers diskutiert: die Bestrahlung von medizinischen Cannabisblüten zur Keimzahlreduktion. Einige Patienten fürchten durch die Bestrahlung einen Qualitätsverlust oder sehen darin einen Widerspruch zum Verständnis einer natürlichen Medizin. Doch was ist dran an dieser Argumentation? DAP und der kanadische Cannabisanbieter Tilray klären auf.
Die Bestrahlung von medizinischem Cannabis ist nicht verpflichtend, obwohl sie die Keimbelastung der Produkte nachweislich um ein Vielfaches senkt. Das führt dazu, dass die auf dem Markt befindlichen Cannabisblüten deutliche Unterschiede in der mikrobiologischen Qualität aufweisen.
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Abb.: Cannabisblüten THC10:CBD10, PZN 16767583 © Tilray
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Für die Bestrahlung wird zumeist die hochenergetische Gamma-Bestrahlung mit Kobalt 60 verwendet, die das Genom vorhandener Mikroorganismen schädigt, sodass sich diese nicht weiter vermehren können. Da es sich bei den geernteten, getrockneten Blüten nicht um ein lebendes Produkt handelt, ist dieser Effekt für die Qualität der Blüten nicht relevant. Untersuchungen zeigen außerdem eindeutig, dass die Bestrahlung keinen Einfluss auf den THC- und CBD-Gehalt hat und das Terpenprofil qualitativ erhalten bleibt.1 Die Bestrahlung der Pflanzen ist also tatsächlich eine besonders produktschonende Methode für die Keimzahlreduktion, bei der kein Qualitätsverlust befürchtet werden muss.
Bestrahlung schont Produkt und schützt den Patienten
Für die häufig schwerkranken und teilweise immunsupprimierten Patienten, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, ist die mikrobiologische Qualität von besonderer Bedeutung. Werden humanpathogene Keime wie etwa der Schimmelpilz der Gattung Aspergillus beispielsweise beim Verdampfen der Cannabisblüten inhaliert, können sie schwerwiegende opportunistische Infektionen verursachen. Auch für Patienten, die z. B. durch jahrelanges Rauchen eine vorgeschädigte Lunge haben, können diese Infektionen potenziell lebensbedrohlich sein. Obwohl die Bestrahlung von Cannabisblüten mit einem höheren regulatorischen Aufwand verbunden ist, setzen etablierte Cannabisanbieter wie Tilray auf diese Methode, um ein Produkt pharmazeutischer Qualität anbieten zu können, das für alle Patienten sicher ist.
Qualitätsmangel entdeckt?
Apotheken berichten immer wieder von Reklamationen der Patienten aufgrund von Schimmel auf unbestrahlten Blüten. Stellen Sie einen solchen Qualitätsmangel fest, sollten Sie diesen an die zuständige Behörde und Arzneimittelkommission melden (§ 21 Abs. 3 ApBetrO).
Quelle
1 Arno Hazekamp, Front Pharmacol, 27. April 2016
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BERATUNG
Medizinisches Cannabis – worauf muss die Apotheke bei der Rezeptbelieferung achten?
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Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Dronabinolzubereitungen müssen auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Grundlage dafür ist die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sowie die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rät den Ärzten in den „Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung“ zur Anlage 2 des Bundesmantelvertrags der Ärzte (S. 55), nur eine Rezeptur pro Rezept zu verordnen.
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Quelle: DAP
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Auch wenn die Apotheke diesbezüglich keine Prüfpflicht hat, bekommt sie bei Cannabisrezepturen spätestens dann Probleme, wenn sie das Rezept bedrucken möchte. Die Rezepte müssen nämlich mit einem Hash-Code versehen werden (s. erster Artikel dieses Newsletters).
Aus technischen und auch aus Platzgründen kann der Hash-Code nur für eine Rezeptur pro Verordnungsblatt aufgebracht werden. Was Sie sonst noch beachten müssen, hat DAP in fünf Punkten für Sie zusammengestellt.
» Lesen Sie hier weiter
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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