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KW 49
Sonntag, 6. Dezember 2020

in Kooperation mit Spectrum Therapeutics™

Frage an das DAP-Team:

Wir haben eine Frage zur Verordnung verschiedener Sorten von Cannabisblüten. Können diese auf einem Rezept verordnet werden, z. B. 100 g von Sorte A und 300 g von Sorte B? Wie erfolgt dann die Abrechnung: Berechnen wir die Sorten getrennt jeweils mit der Sonder-PZN 06460694? Oder 1 x 400 g?

» Zur Antwort

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Jetzt aktualisiert!

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Unser ganzes Spectrum der Cannabinoid-Therapie

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass sich drei Cannabinoid-Experten zusammen­geschlossen haben: Bionorica ethics, THC Pharm und Canopy Growth bilden gemeinsam die Marke Spectrum Therapeutics. Damit bündeln wir unsere Kernkompetenzen und können Apotheken und Patienten mit unserem gesamten Wirkstoff-Spectrum der Cannabinoid-Therapie versorgen.
Für die Bionorica ethics GmbH bringt dies eine ganz besondere Veränderung mit sich:
Bionorica ethics GmbH wurde die Spectrum Therapeutics GmbH. Wir stehen selbstverständlich weiterhin für umfassenden Service, hohen Anspruch an die Produktqualität und zuverlässige Lieferfähigkeit.

» www.SpectrumTherapeutics.com

BERATUNG

Vaporisatoren zur Inhalation von Cannabisblüten

Wissenswertes rund um die Verdampfung

Für die Inhalation von zerkleinerten Cannabisblüten werden spezielle Verdampfer (Vaporisatoren) eingesetzt. Diese gehören zur Gruppe der Hilfsmittel und sind auf einem separaten Muster-16-Rezept (nicht auf BtM-Rezept) zu verordnen. Bei Abrechnung und Beratung ist einiges zu beachten.

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UMFRAGE

Thema: Serviceangebote zu Cannabisarzneimitteln

Bestimmte Firmen, wie z. B. Spectrum Therapeutics, bieten Apotheken zu den herzu­stellenden Rezepturen mit Cannabis­blüten, Dronabinol oder Cannabidiol einen umfangreichen Service. Als Beispiele sind hier Schnell­tests zur erleichterten Identitäts­prüfung von Dronabinol oder vorge­fertigte Herstell­sets inkl. Abgabe­gefäß und Dosier­hilfen zu nennen. Auch Telefon-Hotlines und Service­materialien sowie Arbeits­hilfen zum Download bzw. zur Bestellung können zum Service­angebot zählen.

Vor diesem Hintergrund interessiert und Folgendes:

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Sind Ihnen die Serviceleistungen eines Unternehmens im Bereich der herzustellenden Cannabisarzneimittel (z. B. Ölige Dronabinol-Tropfen NRF 22.8.) wichtig?



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Erfolgreiches Fortbildungsformat geht in die zweite Runde

Im November ist die Fortsetzung des Cannabis Gipfel online gestartet! Mit fünf Vorträgen sowie zwei live Frage-und-Antwort-Sessions schlägt die zertifizierte Fort­bildungs­reihe den Bogen von der kulturellen Bedeutung von Cannabis bis hin zu Ihren ganz konkreten Fragen aus der Apotheken­praxis. Registrieren Sie sich noch heute für die beliebte Fortbildungs­reihe sowie die erste Frage-und-Antwort-Session am 11. Dezember!

» Zum Cannabis Gipfel

SERVICE

Schon gewusst?

Dronabinol ist (-)-trans-Δ9-Tetrahydrocannabinol.

Der in Cannabis sativa L. enthaltene psychoaktive Stoff Dronabinol wird häufig synonym mit Δ9-Tetra­hydro­cannabinol (THC) verwendet. Dies ist jedoch nicht ganz eindeutig, da Dronabinol das (-)-trans-Isomer des Δ9-THC ist. Dieses ist potenter als das (+)-trans-Isomer.

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BtM-Dokumentation von Cannabis

Wie alle Betäubungs­mittel unterliegen auch Cannabis­zube­reitungen einer speziellen Dokumentations­pflicht. Vorsicht: Weil es sich meist um Rezeptur­arznei­mittel handelt, sind einige Besonder­heiten zu beachten. Spectrum Therapeutics präsentiert Ihnen ein E-Learning auf DAZ.online, das die wichtigsten Aspekte der BtM-Dokumentation von Cannabis­blüten und -zubereitungen zusam­men­fasst.

» Zum E-Learning

Cannabisblüten Sorte Red No 2

REZEPT & RETAX

Taxierung von Cannabis: Bei BG- und Privatrezepten gilt die AMPreisV

Seit dem 1. März 2020 ist die Taxierung von Cannabis­blüten, Cannabis­extrakt und Dronabinol-Zubereitungen komplizierter geworden: Die neue Anlage 10 der Hilfstaxe sieht gestaffelte Preise und Zuschläge je nach verordneter Menge vor. Die neuen Berechnungs­grund­lagen gelten jedoch nur für die GKV.

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DAP und Spectrum Therapeutics wünschen eine schöne Weihnachtszeit

Mit schnellen Schritten geht es auf Weihnachten und Silvester zu. Das möchten wir zum Anlass nehmen, Danke zu sagen, dass wir Sie zu unseren Abonnenten zählen dürfen. Wir wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2021, das hoffentlich viel Positives bereithält!

Anregungen zu den Cannabis-News und Themenwünsche können Sie gerne an info@deutschesapothekenportal.de richten.

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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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