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KW 49
Freitag, 4. Dezember 2020

COOP-STUDY 2021

Jetzt an der Coop-Study 2021 teilnehmen und 150 DAPs sammeln!

Die Coop-Study, eine Experten­befragung für Apotheken­inhaber und -filial­leiter zu Apotheken­kooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durch­geführt.

Die Befragung wird anonym durchgeführt. Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich für die Gutschrift der 150 DAPs-Punkte (kostenlose Registrierung erforderlich) verwendet.

Teilnahme mit und ohne Registrierung möglich

arquedesprit – stock.adobe.com

Wenn Sie bereits bei DAP (Mein DAP oder DAP Premium) registriert sind, können Sie als zusätzlichen Bonus DAPs-Punkte sammeln. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie vor der Teilnahme bei DAP eingeloggt sein müssen.

Sind Sie nicht bei DAP registriert, können Sie mit der Befragung sofort beginnen.

Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

» Hier geht es zur Coop-Study 2021

DAP ADVENTSSPIEL

Türchen öffnen, Wissen testen und gewinnen!

Nutzen Sie Ihre Gewinnchance und testen Sie Ihr Fachwissen zu bewährten Phyto­pharmaka! Jeder Teilnehmer erhält pro richtig beantworteter Frage 5 DAPs-Punkte. Zusätzlich werden 3 x 10.000 DAPs-Punkte1 sowie 3 hochwertige Yoga-Matten und 5 Kinder-Badesets, bestehend aus Eucabal® Kinderbad mit Thymian und Badeente von Aristo Pharma*, verlost!

Wie kann ich am DAP Adventsspiel teilnehmen?

  1. Einloggen bei Mein DAP
  2. Täglich ein Türchen öffnen und eine Frage zu Phytopharmaka beantworten
  3. Mit etwas Glück gewinnen!

artinspiring – stock.adobe.com

» Zum Adventsspiel

1 Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren und nur für registrierte Mein-DAP-Nutzer. Zur Teilnahme ist eine kostenfreie Registrierung bei Mein DAP unter www.deutschesapothekenportal.de erforderlich. Während des Teilnahmezeitraums vom 01.12. bis 24.12.2020 erhält jeder Teilnehmer pro richtig beantworteter Frage 5 DAPs-Punkte. Im Anschluss an den Teilnahmezeitraum werden 3 x 10.000 DAPs-Punkte unter allen Teilnehmern verlost, die an allen 24 Tagen teilgenommen und mindestens eine Frage richtig beantwortet haben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mein DAP.
* Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten zum Zweck der Verlosung an die Aristo Pharma GmbH weitergegeben werden.

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» www.neuraxbioticzen.de

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DAP DIALOG

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikations­gebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik „Beratungs­leitfäden“ hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungs­gespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 59:

» Beratungsleitfaden „Husten bei Erkältungskrankheiten“

» Beratungsleitfaden „Mundtrockenheit“

» Beratungsleitfaden „Prellungen“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss die Doppelverordnung eines BtM durch zwei verschiedene Ärzte geprüft werden?

Laut BtMVV darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Höchstmenge verordnen. Wie ist es, wenn der Patient durch zwei Ärzte mit dem gleichen BtM-Arzneimittel versorgt wird und aufgrund dessen die Höchstmenge überschritten wird? In der BtMVV ist von einem Arzt die Rede und nicht von unterschiedlichen Ärzten. Die Beschränkung eines BtM auf eine Höchst­menge soll dem Missbrauch entgegenwirken, aber wie können wir dies überprüfen? Müssen wir mit einer Retaxation rechnen?

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com
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Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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