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KW 46
Freitag, 13. November 2020

KLICK DER WOCHE

Neue austauschbare Bioidenticals

Nicht nur die Vorgaben zur Dosierung auf dem Rezept haben sich zum 1. November 2020 geändert, auch in Anlage 1 zum Rahmenvertrag (nach § 129 Abs. 2 SGB V) gab es eine Ergänzung: Zwei Biologicals sind neu hinzugekommen. In Anlage 1 wird definiert, welche biotechnologisch hergestellten Arzneimittel im Rahmen der Aut-idem-Regelung in der Apotheke austauschbar sind (sog. Bioidenticals).

» Lesen Sie hier weiter

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© Trommsdorff GmbH & Co. KG

Schaufenster-Highlights 2020

Jetzt schnell zugreifen und KOSTENLOSE Dekorationsmaterialien sichern!
Aufmerksamkeitsstarke Deko-Pakete zu Keltican® forte und/oder Tromcardin® complex bestehend aus Deko-Aufsteller, Deckenhänger, A1-Postern und Deko-Faltschachteln warten auf Sie!
Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht.

» Hier geht’s zum Deko-Paket Keltican® forte (PDF)

» Hier geht’s zum Deko-Paket Tromcardin® complex (PDF)

DAP DIALOG

Neue DAP Beratungskarten

Die DAP Beratungs­karten fassen zu vielen verschie­denen OTC-Präparaten die wichtigsten Informa­tionen zur Beratung zusam­men, z. B. Informationen zu Wirk­stoff, Anwendungs­art und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschie­denen Beratungs­karten und machen Sie sich fit für das Gespräch mit Ihren Kunden!

Neu erschienen im DAP Dialog 59:

» Beratungskarte Neurapas® balance
» Beratungskarte OptiFibre®
» Beratungskarte Darmflora plus select intens
» Beratungskarte Dekristolvit® D3 K2 Tropfen

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

BtM-Verordnung ist nicht eindeutig – ist ein neues Rezept erforderlich?

Auf einem BtM-Rezept wurde Folgendes verordnet: „Temgesic 0,4 mg 100 St. 1-1-1“.

Die größte auf dem Markt befindliche Packung Temgesic 0,4 mg Sublingualtbl. sind 50 Stück, diese tragen keine N-Normierung.
Der Inhaltstoff Buprenorphin ist in der PackungsV mit N1-, N2- und N3-Bereich aufgeführt. Demnach liegt die 50-Stück-Packung zwischen dem N2- und N3-Bereich.

Dürfen wir trotzdem 2 x 50 St. = 100 Sublingualtabletten abgeben, da es sich um ein BtM-Rezept handelt, oder muss der Arzt zwei getrennte Rezepte mit je 1 x 50 Stück verordnen, damit die Patientin 100 Tabletten erhalten kann?

» Lesen Sie hier die Antwort

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NEUE DAP ARBEITSHILFE

Patienteninformation Wunscharzneimittel aktualisiert

Möchte ein Patient anstatt des Rabattarzneimittels das verordnete Arzneimittel erhalten, besteht die Möglichkeit, durch Aufzahlung die Wunscharznei zu erhalten. Die Mehrkostenregelung wird dem Patienten mit diesem Informationsblatt verständlich gemacht.

» Hier geht es zur neuen DAP Patienteninformation

© DAP

SERVICE

Biologika-Check

Ist ein Austausch möglich?

Viele neu zugelassene Arzneimittel zählen zu den biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln. Auch für die nächsten Jahre ist absehbar, dass immer mehr Biologika in die Apotheke kommen. Damit Sie bei dieser interessanten Arzneimittelgruppe nicht den Überblick verlieren, hat das DeutscheApothekenPortal den DAP Biologika-Check entwickelt.

Quelle: DAP

Die Datenbank gibt je nach Wirkstoff eine Übersicht über Original-Biologika, Biosimilars und Bioidenticals. Außerdem werden Austauschmöglichkeiten in der Apotheke angezeigt. Die Suche kann dabei nach Wirkstoff oder Produktname erfolgen. Für die Nutzung des Biologika-Checks ist eine kostenlose Registrierung bei Mein DAP nötig.

» Hier geht es zum DAP Biologika-Check

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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