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KW 45
Freitag, 6. November 2020

KLICK DER WOCHE

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) wurde am 30.10.2020 in 2. und 3. Lesung vom Bundes­tag beschlossen und soll voraus­sichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten. Künftig sollen Apotheken mehr pharma­zeutische Dienst­leistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte der gleiche Preis für verschrei­bungs­pflichtige Arznei­mittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versand­apotheke bezogen werden. Damit wird der Wett­bewerb zwischen den Vor-Ort-Apotheken und den Versand­apotheken endlich fairer.

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DAP DIALOG

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikations­gebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik „Beratungs­leitfäden“ hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungs­gespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 59:

» Beratungsleitfaden „Husten bei Erkältungskrankheiten“

» Beratungsleitfaden „Mundtrockenheit“

» Beratungsleitfaden „Prellungen“

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: SARS-CoV-2-Antigentests in der Apotheke

Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen von SARS-CoV-2-Infizierten wird diskutiert, ob öffentliche Apotheken mit in die Teststrategie einbezogen werden sollten. Apotheken könnten mit der Durchführung von Antigentests unterstützen, die ein schnelles Ergebnis liefern. In der Schweiz werden Apotheken bereits in die Teststrategie einbezogen und können zukünftig symptomatische Patienten auf SARS-CoV-2-Antigene testen – natürlich unter entsprechenden Schutz­vor­kehrungen. Dies teilte der schweizerische Apotheker­verband pharmaSuisse am 28. Oktober mit.

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Wie stehen Sie zur Durchführung von SARS-CoV-2-Antigentests in öffentlichen Apotheken?

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind handschriftliche Kreuze auf einem T-Rezept erlaubt?

Wir haben ein T-Rezept erhalten, auf dem die Kreuze in den Sicherheitsfeldern handschriftlich gesetzt sind. Der Stift ist, wenn wir das richtig einschätzen, derselbe wie der der Arztunterschrift, daher ergibt sich für uns kein Zweifel daran, dass der Arzt die Kreuze gesetzt hat.

Ist dies ausreichend, oder sollten die Kreuze extra abgezeichnet sein?

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