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KW 41
Freitag, 9. Oktober 2020

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: AvP-Insolvenz

Die Nachricht, dass das Apothekenrechenzentrum AvP insolvent ist, hat die Apothekenwelt erschüttert. Etwa 3.500 Apotheken sind von Zahlungsausfällen betroffen, die mitunter existenzbedrohend sind. Ob und wann die Apotheken das Geld zurückbekommen, steht noch in den Sternen.

Vor diesem Hintergrund hat uns Folgendes interessiert:

Wie hat die AvP-Insolvenz Ihr Vertrauen in die Branche der Apothekenrechenzentren beeinflusst?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

momius – adobe.stock

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 58

Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP

Falsche Begründung, falscher Vergleichspreis

Wie immer berichten wir im aktuellen DAP Dialog über eine Retaxierung, bei der auf Raten und mit Hilfe des DAP-Teams Einspruch eingelegt wurde. Auch im aktuellen Fall konnte die Apotheke erfreulicherweise nach kurzer Zeit über die Rücknahme der Retaxierung berichten.

» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)

DAP DIALOG

Neue DAP Beratungskarten

Die DAP Beratungs­karten fassen zu vielen verschie­denen OTC-Präparaten die wichtigsten Informa­tionen zur Beratung zusam­men, z. B. Informationen zu Wirk­stoff, Anwendungs­art und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschie­denen Beratungs­karten und machen Sie sich fit für das Gespräch mit Ihren Kunden!

Erschienen im DAP Dialog 58:

» Beratungskarte myCIRQ®
» Beratungskarte Basentabs pH-balance Pascoe®

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Atorimib® als einzige Atorvastatin/Ezetimib-Kombination ohne Aufzahlung

APONTIS PHARMA bietet das Kombinationspräparat Atorimib® als einzige Atorvastatin/Ezetimib-Kombination seit 1.10.2020 zum Festbetrag an. Damit steht Atorimib® als einzige Atorvastatin/Ezetimib-Kombination zur Behandlung der Fettstoffwechselstörung ohne Aufzahlung für Patienten zur Verfügung.1,2

» Zum DAP Festbetrags-Checkplus

1 Lauer-Taxe, Datenstand 01.10.2020 (mit Ausnahme der Rezeptgebühr)
2 Fachinformation Atorimib®; Stand 11/2019

© APONTIS PHARMA GmbH & Co. KG

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir von der Wirkstärke eines verordneten, nicht lieferbaren Arzneimittels abweichen?

Uns liegt eine Verordnung über „Candesartan Zentiva 16 mg 98 St. N3 (PZN 09392272)“ vor, der Arzt hat das Aut-idem-Kreuz gesetzt. Das verordnete Arzneimittel ist zurzeit nicht lieferfähig. Als Alternative haben wir von derselben Firma die Stärke 8 mg vorrätig.

Dürfen wir 2 x eine N3 mit 8 mg abgeben, weil die Gesamtmenge des Wirkstoffs dann insgesamt gleich ist, oder dürfen wir nur einmal eine N3 der anderen Stärke abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com
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